Wir bieten Ihnen . . .

Vertraulichkeit

als Schutz vor unbefugter Preisgabe Ihrer Informationen

Verfügbarkeit

als Schutz Ihrer Informationen vor zufälliger oder vorsätzlicher Zerstörung.

Integrität

als oberstes Ziel Ihrer Unternehmensinformationen

 

Wenn Sie nicht Wissen ob Sie ein Problem mit Data Leaks haben oder ob bei Ihnen Daten abhanden gekommen oder gestohlen worden sind, kontaktieren Sie uns umgehend um nicht in die Haftungsfalle zu laufen. Ein sorgfältiger Geschäftsführer/Vorstand achtet auf seine Unternehmensdaten und installiert entsprechende Erkennungsmechanismen und festzustellen ob ein Ereignis wahrscheinlich ist das dem Unternehmen Schaden zufügen könnte.

  • § 43, GmbHG, (1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
  • § 93, AktG, (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.
  • § 43, BDSG,  (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Beauftragten für den Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt. (Bußgeld bis zu 50.000 € )